Bangladesch Innenpolitik
Bangladesch Innenpolitik

Staatsaufbau

Bangladesch ist mit etwa 163 Millionen Einwohnern das achtbevölkerungsreichste Land der Welt. Gleichzeitig weist das Land unter den Flächenstaaten die höchste Bevölkerungsdichte auf.

Die Volksrepublik Bangladesch erklärte am 26. März 1971 die Unabhängigkeit. Es folgte ein neunmonatiger, blutiger Befreiungskrieg mit Pakistan. Die erste Verfassung des jungen Landes trat im Dezember 1972 in Kraft und schrieb neben einer demokratischen Staatsform auch Säkularismus, Nationalismus und Sozialismus als Ziele in der Verfassung fest.

Nach einer schwierigen Anfangsphase mit zahlreichen Putschen und Gegenputschen gelang 1991 der Wechsel von einer auf das Militär gestützten Präsidialverfassung zurück zu einem parlamentarischen System. Die Anwendung des reinen Mehrheitswahlrechts führt zu stabilen Mehrheiten im Parlament und hat die Herausbildung zweier dominierender und konkurrierender Parteien, der Bangladesh Nationalist Party (BNP) und der Awami League (AL), begünstigt. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Die Exekutivgewalt liegt bei der Ministerpräsidentin.

Der Verwaltungsaufbau von Bangladesch ist zentralstaatlich: Das Land ist in 8 (in Kürze 11) Regionen (Divisions), 64 Bezirke (Districts), 501 Landkreise bzw. Großstädte (Upazilas / City Corporations), 4.876 Gemeindeverbände (Union Councils / Municipalities) und circa 87.000 Dorfgemeinden gegliedert.

 

 

Struktur des politischen Lebens

Das politische Leben wird seit der Unabhängigkeit Bangladeschs durch die beiden größten Parteien des Landes “Awami League” (AL) und “Bangladesh Nationalist Party” (BNP) bestimmt.

Klientelismus und Korruption sind weit verbreitet. Gewerkschaften, Studentenorganisationen, Polizei und Verwaltung sind parteipolitisch durchdrungen. Aufgrund der Schwäche staatlicher Institutionen spielen Nichtregierungsorganisationen im sozialen Bereich (Bildung, Gesundheit, etc.) eine große Rolle. Die Gerichtsbarkeit ist überlastet und sieht sich von vielen Seiten Versuchen der Einflussnahme ausgesetzt. Durch eine kürzlich erfolgte Verfassungsänderung erhielt das Parlament das Recht, oberste Richter abzusetzen.

 

 

Aktuelle innenpolitische Lage

Durch die umstrittenen Parlamentswahlen vom 5. Januar 2014, die von der Opposition boykottiert wurden, wurde die „Awami League“ (AL) unter Führung von Sheikh Hasina im Amt bestätig. Die AL ist mit 276 von 350 Mandaten die dominierende Kraft in der aus 18 zumeist sehr kleinen Parteien bestehenden Regierungskoalition. Die BNP, die zweite große Partei des Landes, ist in Folge des Wahlboykotts nicht im Parlament vertreten. Die Zeit vor der Parlamentswahl war von Unruhen geprägt, die sich hauptsächlich am Durchführungsmodus der Wahl entzündeten. Zusammenstöße zwischen Anhängern verschiedener Parteien und den Sicherheitskräften sorgten für eine hohe Anzahl von Opfern. Die verfassungsändernde Mehrheit im Parlament führt zu einer enormen Machtkonzentration in den Händen der AL und der Regierung. Mit neuen Gesetzen zu Medien, Äußerungen im Internet, Absetzung von obersten Richtern und Förderung von NROen aus dem Ausland wird diese Konzentration noch weiter verstärkt.

Die derzeitige Regierung hat es sich zum Ziel gemacht, Verbrechen in Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitskrieg von 1971 juristisch aufzuarbeiten. Angeklagt sind damalige Kollaborateure der pakistanischen Streitkräfte. Viele von ihnen waren bis zur letzten innerparteilichen Wahl in führenden Positionen der islamistischen Jamaat-al-Islami aktiv. Die Prozesse und (häufig Todes-) Urteile öffnen alte Wunden und führen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen säkularen und islamistischen Kräften. Die Prozesse der gefassten hochrangigen Kollaborateure wurden im September 2016 abgeschlossen. Zahlreiche Verfahren gegen weniger prominente der Kollaboration Beschuldigte werden noch mehrere Jahre laufen.

2015 und 2016 wurden mehrere religionskritische Intellektuelle, LGBTI-Aktivisten und andere als „unislamisch“ wahrgenommene Andersdenkende ermordet. Zudem wurden zwei westliche Ausländer getötet. Bei einem terroristischen Anschlag auf ein bei Ausländern beliebtes Restaurant in der Landeshauptstadt Dhaka mit anschließender Geiselnahme im Juli 2016 kamen 20 Menschen ums Leben, darunter 18 Ausländer. Zu den Angriffen haben sich der Islamische Staat und “Al Qaida auf dem indischen Subkontinent” bekannt. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu intra- und interreligiöser Gewalt.

Hinweis:

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.